
AKTION: € 5.000 E-Mobilitätsförderung in Österreich
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat zusammen mit den Automobilimporteuren die E-Mobilitätsförderung ausgeweitet.
Ab 1. Juli 2020 bis Ende des Jahres 2020 wird die E-Mobilitätsförderung aus dem Jahr 2019 verlängert. Die gesamte Förderung beträgt weiterhin rund 93 Millionen Euro. Für die E-PKW wird der E-Mobilitätsbonus verdoppelt, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur wird die Förderung verdreifacht.
Details
E-PKW: € 5.000 statt bisher € 3.000 E-Heimladestation: € 600 statt bisher € 200 E-Ladestation im Mehrparteienhaus: € 1.800 statt bisher € 600
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Häufige Fragen:
Welcher Zeitpunkt wird gezählt (Registrierung, Antragstellung oder Genehmigung) um in den Genuss der erhöhten Förderung zu kommen?
Der Zeitpunkt der Antragsstellung, also die Einreichung des Förderantrages bei der Abwicklungsstelle der KPC, entscheidet darüber, ob die erhöhten Fördersätze zur Anwendung kommen können. Die Registrierung kann dabei auch schon vor dem 1. Juli 2020 erfolgt sein (insbesondere relevant für Privatpersonen und Förderungen im Rahmen von de-minimis). Die erhöhte Förderpauschale gilt auch für alle Projekt-Registrierungen, die bis längstens 31. Dezember 2020 (bzw. solange Budget verfügbar ist) bei der Abwicklungsstelle einlangen.
Kann für bereits ausgezahlte Förderungen die Differenz zum erhöhten Förderbetrag beantragt werden?
Nein. Die erhöhte Förderung kann nur für neue Förderanträge, die ab dem 1. Juli 2020 bei der Abwicklungsstelle KPC einlagen, zur Auszahlung gelangen.
Können auch Fahrzeuge gefördert werden, die erst im Jahr 2021 ausgeliefert werden?
Sofern die Registrierung vor dem 31. Dezember 2020 erfolgt, noch Budget vorhanden ist und alle relevanten Fristen und Voraussetzungen gemäß Informationsblatt erfüllt werden, kann die Antragstellung auch erst 2021 erfolgen (insbesondere relevant für Privatpersonen und Förderungen im Rahmen von de-minimis).
Gibt es weitere Voraussetzungen für die E-Mobilitätsförderung?
Alle Fördervoraussetzungen, Antragsformulare und Hilfestellungen finden Sie auf der Webseite der Abwicklungsstelle KPC unter umweltfoerderung.at. Für die Inanspruchnahme der Förderangebote gelten folgende Bedingungen über alle Förderinstrumente hinweg:
- 100% Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
- Förderhöhen sind Pauschalsätze (mit maximal 30% der förderfähigen Kosten begrenzt)
Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt.
Hier geht es zu den Details der Förderung.