Wer sich ein Elektroauto zulegt, kann sich über vielerlei Vorteile freuen. Neben jeder Menge Fahrspaß und einem guten Gewissen für den Umweltschutz, den sie leisten, genießen Fahrer von E-Fahrzeugen nämlich auch zahlreiche finanzielle Vorteile. Vorsteuerabzug, Sachbezug und günstigeres bzw. vielfach kostenloses Laden entlasten die Geldbörse, und in vielen Städten und Gemeinden Österreichs dürfen (reine) E-Autos sogar gratis parken.

Hier können Sie sich einen Überblick über die betreffenden Städte und Gemeinden verschaffen und sehen, ob E-Fahrzeuge auch an den für Sie relevanten Orten schon bevorzugt behandelt werden.

Grünes Kennzeichen für Elektroautos
Elektroautos mit grünen Kennzeichen sind in vielen Gemeinden Österreichs von der Parkgebühr befreit
Bild: Martin Steiger

Niederösterreich

Krems

Seit 1. Juli 2016 sind Besitzer von E-Autos von der Entrichtung der Parkgebühr in der Blauen und Grünen Zone befreit. Hierbei ist zu beachten, dass in der Blauen Zone zum Nachweis der Parkdauer eine Parkuhr gestellt werden muss.

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Melk

Fahrer von Elektrofahrzeugen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Betriebsstandort ihres Unternehmens in der Stadtgemeinde Melk haben, können bei der Stadtgemeinde eine Gratis-Parkkarte beantragen. Die Parkdauer mit entsprechender Parkkarte in der Windschutzscheibe ist auf die Höchstparkdauer in der entsprechenden Zone beschränkt. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr erkennbar sein.

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Neunkirchen

Kfz mit dem grünen Kennzeichen müssen in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt keine Gebühr entrichten. Die Parkdauer beträgt weiterhin maximal 180 Minuten und der Beginn ist durch eine Parkuhr, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt, kenntlich zu machen.

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Perchtoldsdorf

Reine Elektroautos können in den kostenpflichtigen Zonen gratis geparkt werden. Die Abgabebefreiung ist bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen, wobei der Zulassungsschein vorzulegen ist. Für die Anbringung der Abgabebefreiungsgenehmigung gelten die gleichen Bestimmungen wie für einen Parkschein. Die maximale Parkdauer wird durch die Abgabebefreiung nicht beeinflusst. Der Parkbeginn ist mit einer Parkuhr oder mit einem sonstigem geeigneten Mittel (z.B. Zettel etc.) im geparkten Kfz anzuzeigen, wobei auch hier die gleichen Bestimmungen wie für einen Parkschein gelten. Diese Bestimmungen gelten auch für den Bereich von Elektrotankstellen samt den Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Parkdauer.

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Oberösterreich

Linz

Alle Elektroautos mit einem Kennzeichen in grüner Schrift dürfen ab 13. Juni 2017 in gebührenpflichten Kurzparkzonen gratis parken. Anstelle des Parkscheins muss eine Parkuhr oder ein gleichwertiges Hilfsmittel zum Nachweis der Ankunftszeit verwendet werden. Das Gratisparken mit einem Elektroauto in Verwendung mit einer Parkuhr ist dann bis zur Höchstparkdauer der jeweiligen Kurzparkzone rechtlich möglich.

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Wels

Elektroautos sind von der Gebührenpflicht ausgenommen, wobei jene Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen automatisch befreit sind und jene mit schwarzer Schrift einen Antrag durch den Fahrzeugbesitzer mit Vorlage von Typen- und Zulassungsschein erfordern. Davon unberührt bleibt die jeweils gültige Höchstparkdauer, wobei der Beginn der Parkzeit mittels „Parkuhr“ oder dergleichen anzuzeigen ist.

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Burgenland

Eisenstadt

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit weißen Kennzeichentafeln mit grüner Schrift sind in Eisenstadt von der Parkgebühr in der gebührenpflichten Kurzparkzone befreit. Es ist jedoch notwendig, mittels gut sichtbarer Parkscheibe die Ankunft am Parkplatz anzuzeigen.

Besitzer von E-Fahrzeugen ohne grünes Kennzeichen sind ebenfalls von der gebührenpflichtigen Kurzparkzone befreit, müssen jedoch die Befreiung im Magistrat beantragen und dann die ausgestellte Karte gemeinsam mit der Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.

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Steiermark

Graz

Elektrofahrzeuge sind von der Parkgebühr befreit. Auf Antrag stellt das Parkgebührenreferat eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus. In den Kurzparkzonen muss trotz Befreiung von der Parkgebühr die maximale Parkdauer eingehalten werden (es ist zusätzlich eine Parkscheibe zu verwenden). Elektrofahrzeuge bzw. Plug-in-Fahrzeuge benötigen auch nach Einführung der neuen Kfz-Kennzeichen mit grüner Schrift eine entsprechende Befreiungsbescheinigung.

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Gleisdorf

Für E-Fahrzeuge entfällt die Gebührenpflicht. Bei grünem Kennzeichen entfällt auch die Parkgenehmigung seitens der Stadtgemeinde Gleisdorf.

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Weiz

Autos mit Elektromotoren (nicht Hybrid-Motoren) parken im Weizer Stadtgebiet gratis. Die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung wird unter Vorlage des Zulassungsscheins bei der Stadtpolizei Weiz, Hauptplatz 7, ausgefertigt.

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Hartberg

Die Kurzparkzone gilt nicht für Elektrofahrzeuge, sofern diese jeweils mit der von der Stadt Hartberg auf Antrag ausgestellten Plakette gekennzeichnet sind.

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Kärnten

Klagenfurt

In Klagenfurt gelten sogenannte Umweltzonen in der Innenstadt. Im Rathaus (Bürgerservice) der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee können Besitzer von E-Autos eine Umweltvignette holen. Damit kann man mit den E-Autos in den Kurzparkzonen in Klagenfurt innerhalb der geltenden Kurzparkregelung gratis parken (max. 3 Std.). Die Verwendung der Parkuhr ist daher in den Kurzparkzonen notwendig.

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Villach

Alle Elektrofahrzeuge, die mit einem amtlichen österreichischen Kennzeichen für E-Autos in grüner Schrift, oder einem Parkpickerl deutlich gekennzeichnet sind parken in Kurzparkzonen gratis. Das Pickerl für Kfz ohne E-Kennzeichen erhalten Sie im Stadtservice Büro (Rathaus Eingang 1, EG). Damit parken alle reinen E-Fahrzeuge, auch jene mit Pickerln anderer Städte in allen Kurzparkzonen der Stadt gratis. Die maximale Parkzeit beträgt drei Stunden. Die Ankunftszeit ist sichtbar zu vermerken. Zu beachten ist, dass auf den grün markierten Parkflächen nur gratis geparkt werden darf, wenn das E-Fahrzeug gerade aufgeladen wird.

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St. Veit

Seit 1. April 2017 können in St. Veit an der Glan Elektrofahrzeuge mit dem neuen grünen KFZ-Kennzeichen in der Kurzparkzone ohne Parkplakette gratis parken. Die kostenlos in der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan erhältlich Parkplakette zur Parkgebührenbefreiung für E-Autos ist somit hinfällig. Der E-Autofahrer/die E-Autofahrerin muss lediglich die Ankunftszeit im Fahrzeug vermerken und kann die gebührenpflichtigen Zonen innerhalb der maximal zulässigen Parkdauer kostenlos benutzen. Neu zugelassene E-Autos erhalten das Kennzeichen mit grüner Schrift bereits automatisch. Besitzer/Besitzerinnen von bereits angemeldeten Elektrofahrzeugen können ihre Nummerntafeln bei jeder Zulassungsstelle austauschen lassen.

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Wolfsberg

Elektroauto-Fahrer können am Umweltamt eine Gratis-Parkplakette beantragen. Diese berechtigt zum kostenlosen Parken während der jeweiligen Zonendauer.

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Elektromobilität in Kärnten, Wolfsberg
Diese Tankstelle befindet sich in Wolfsberg, Kärnten.

Salzburg

Zell am See

Seit Anfang Juni 2017 ist das Parken für Elektroauto in gebührenpflichtigen Zonen gebührenfrei. Als Nachweis der Gebührenbefreiung gilt das grüne E-Kennzeichen oder eine Ausnahmebewilligung, welche von der Stadtgemeinde Zell am See über Antrag unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises ausgestellt wird. Anträge sind über die Homepage abrufbar oder können beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Zell am See bezogen werden. Trotz der Gebührenbefreiung gilt aber die Kurzparkzonenregelung. E-Fahrzeuge sind demnach im Bereich der gebührenpflichtigen Kurzparkzone mit einer Parkscheibe zu kennzeichnen und dürfen maximal bis zur höchst zulässigen Parkdauer abgestellt werden.

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Tirol

Innsbruck

Elektrofahrzeuge sind in Innsbruck von der Gebührenpflicht befreit. Für Elektrofahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen gemäß § 49 Abs. 4 Z. 5 KFG 1967 muss nichts unternommen werden, um die Befreiung von der Parkabgabepflicht in Anspruch nehmen zu können.

Trägt Ihr Elektrofahrzeug noch ein herkömmliches Kennzeichen, benötigen Sie weiterhin eine Bestätigung über die Befreiung von der Parkabgabepflicht, um diese in Anspruch nehmen zu können. Diese Bestätigung erhalten Sie auf Antrag und nach Vorlage eines Nachweises über die Antriebsart Ihres Fahrzeuges (Zulassungsschein oder Typenschein) kostenlos im Referat Parkraumbewirtschaftung. In den Innsbrucker Kurzparkzonen unterliegen Elektro- und Wasserstofffahrzeuge weiterhin der verordneten Höchstparkdauer (entweder 90 oder 180 Minuten), sodass beim Parken in Kurzparkzonen zum Nachweis der Einhaltung dieser Höchstparkdauer die Anbringung einer Parkuhr im Fahrzeug erforderlich ist! Zu beachten ist allerdings, dass die Befreiung von der Parkabgabepflicht vorerst bis 30.06.2018 befristet wurde!

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Wörgl

Sofern das verwendete Elektroauto eine grüne Nummerntafel besitzt, können Sie es in Wörgl in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone parken. Sie sind somit von der Gebühr, jedoch nicht von der Zeitbeschränkung befreit. Bei Abstellen des Fahrzeuges muss daher eine Parkuhr eingestellt werden.

Sollten Sie noch keine grüne Nummerntafel besitzen, ist eine Parkkarte erforderlich. Diese muss bei der Stadtpolizei beantragt werden und ist zwei Jahre lang gültig. Auch hier gilt wieder eine Befreiung von der Gebühr, jedoch nicht von der limitierten Parkdauer.

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