WAS BEDEUTET SACHBEZUG, UND WANN ENTFÄLLT ER BEIM ELEKTROAUTO?

Für Elektroautos entfällt der Sachbezug. Die Befreiung gilt allerdings nicht für Hybridautos. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

WAS IST DER SACHBEZUG?

Unter Sachbezug versteht man Güter oder Dienstleistungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber neben dem normalen Einkommen erhält. Diese können einen Teil der Entlohnung ausmachen und zu steuerlichen Vorteilen führen. Neben Dienstwohnungen oder Kost und Quartier ist die Möglichkeit, den Dienstwagen auch privat zu nutzen, die bekannteste Form des Sachbezugs. Das Unternehmen stellt das Fahrzeug seinem Dienstnehmer zur Verfügung der dieses owohl für die Arbeit als auch privat nutzen darf.

Durch den Sachbezug erhöht sich zum einen die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Aber auch die Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) steigen durch den Sachbezug.

WIE WIRD DER SACHBEZUG FÜR FIRMENAUTOS BERECHNET?

Bis 31. Dezember 2015 gab es eine einheitliche Bewertung des Sachbezuges von Dienstfahrzeugen. Dieser betrug monatlich 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Dienstwagens und war mit 720,- EUR gedeckelt.

Seit 1. Jänner 2016 beträgt er grundsätzlich 2% vom Anschaffungspreis und höchstens 960,- EUR. Für besonders schadstoffarme Dienstwägen gilt weiterhin die Regelung von 1,5% mit 720,- EUR Deckelung. Hier gelten besondere Grenzwerte für maximale CO2-Emissionen, die im Zulassungsschein oder Typenschein abzulesen sind.

WIE HOCH IST DER SACHBEZUG BEI ELEKTROAUTOS? 

Für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm CO2 pro Kilometer – somit für Elektroautos – gibt es eine Befreiung vom Sachbezug. Da Hybridautos höhere Emissionswerte ausweisen sind diese nicht vom Sachbezug befreit.

Der geldwerte Vorteil muss bei Elektroautos nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden. Das ermöglicht Mitarbeitern Einsparungen von mehreren hundert Euro Netto pro Monat – und auch der Arbeitgeber erspart sich die Lohnnebenkosten auf den Sachbezug.

BEISPIEL-RECHNUNG

Die Vergleichsrechnung für Elektroautos und Verbrennern sieht folgendermaßen aus:

Renault Clio

Anschaffungskosten: 20.100,- Euro

CO2-Ausstoß: 92 Gramm pro Kilometer

Sachbezug (1,5%): 302,- Euro pro Monat

Renault ZOE

Anschaffungskosten: 21.390,- Euro

CO2-Ausstoß: 0 Gramm pro Kilometer

Sachbezug (0%): 0,- Euro pro Monat

Die Ersparnis beim Renault ZOE beträgt daher 302,- Euro im Monat bzw. 3.624,- Euro im Jahr.

Beim VW e-Golf beträgt die Ersparnis gegenüber eines vergleichbaren Verbrenners 4.896 Euro, beim BMW i3 sogar 7.344 Euro im Jahr.

Hier können Sie Ihre Ersparnis selbst berechnen.

Mehr zum Sachbezug erfahren Sie hier.

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