Mangelhafte Testergebnisse bei THG-Analyse der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat THG-Quoten-Anbieter getestet. Allerdings durften nur diejenigen Anbieter teilnehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sehen wir uns genauer an.

Die Stiftung Warentest hat 36 THG-Anbieter getestet und Empfehlungen ausgesprochen. Nur 14 THG-Quoten-Verkäufer haben die Mindestkriterien erfüllt und durften am Test teilnehmen.
Welche Mindestkriterien herangezogen wurden und ob sie ein geeignetes Instrument zur Klassifizierung darstellen, sehen wir uns heute an.

Bevor wir uns mit dem THG-Anbieter-Vergleich beschäftigen, beginnen wir mit einer Zusammenfassung, wie der Handel mit THG‑Zertifikaten eigentlich funktioniert.

  • Unternehmen (z. B. Mineralölkonzerne) müssen die Treibhausgas-Emissionen, die durch ihre verkauften Kraftstoffe freigesetzt werden, um einen bestimmten Prozentsatz, der jedes Jahr höher wird, mindern.
  • Diese Minderung können sie durch Inverkehrbringen von zum Beispiel Biokraftstoffen bewerkstelligen oder durch die Anrechnung von CO2-Einsparungen Dritter, das können zum Beispiel Elektroautofahrer sein.
  • Wird die Minderungs-Quote nicht erreicht, drohen Strafzahlungen in Höhe von 600 € pro Tonne CO2.
  • Die Quoten-Vermittler erfüllen nun folgende Aufgabe: Da die quotenverpflichteten Unternehmen nicht mit jedem einzelnen Elektroautobesitzer über den Verkauf ihrer CO2-Einsparung verhandeln möchten und auch nicht können, wurden Vermittlungsfirmen gegründet, die den Verkauf übernehmen.
  • Die THG-Quoten-Anbieter lassen nun die Elektroautos (deren pauschal festgelegte CO2-Einsparung beträgt knapp 1 Tonne CO2 pro Fahrzeug) beim Umweltbundesamt zertifizieren.
  • Die vom UBA ausgegebenen Zertifikate werden nun von THG-Quoten-Händlern paketweise an die quotenverpflichteten Unternehmen verkauft.
  • Die Preise werden nicht von oben diktiert, sondern bilden sich auf dem freien Markt nach Angebot und Nachfrage.
  • Der Erlös wird abzüglich einer Provision an die Elektroautofahrer ausbezahlt (bei INSTADRIVE wird auf Non-Profit-Basis gearbeitet).

Kommen wir nun zu den Mindestkriterien, die von der Stiftung Warentest angesetzt wurden.
Um am Test teilnehmen zu können, musste man als Unternehmen alle Kriterien erfüllen

Ausschlusskriterien Teilnahme Vergleichstest THG-Quoten-Anbieter
Stiftung Warentest

1. Laufzeit des ersten THG-Verkaufsvertrags:

Der Vertrag darf nicht länger laufen als der Registrierungszeitraum beim Umweltbundesamt; es handelt sich hier um das erste Jahr und nur um dieses.

Wir finden:

Solange der Anbieter die Vertragslaufzeiten offen kommuniziert und dazu eine Mindestauszahlung garantiert, sollte die Entscheidung dem Kunden überlassen werden.


2. Vertragsverlängerung:

Die Verträge dürfen sich nicht automatisch verlängern.

Wir meinen:

Automatische Vertragsverlängerungen sind im Bereich des sich ständig ändernden THG-Prämienmarktes nicht wünschenswert.


3. Risikoabwälzung THG-Verkauf:

Wenn der Anbieter das Zertifikat nicht verkaufen kann, soll nicht der Elektroautofahrer dafür büßen müssen und am Ende ohne Prämie dastehen.

Wir meinen:

Kein Erlös = keine Auszahlung. Das Zertifikat wird durch den Nichtverkauf nicht ungültig und könnte eventuell anderweitig verkauft werden.


4. THG-Prämienhöhe:

Wenn eine prozentuale Beteiligung am Prämienerlös vereinbart ist, muss ein Mindestauszahlungsbetrag angegeben werden.

Wir finden:

Bei Anbietern, die sich einen Teil der Prämie als Provision einbehalten, können wir diesen Einwand verstehen.
Bei INSTADRIVE, dem einzigen Anbieter, der seinen Service ohne Gewinnabsicht anbietet, um die Elektromobilität zu fördern, ist dieses Kriterium weniger nachvollziehbar.


5. Auszahlungszeitpunkt THG-Prämie:

Muss genau definiert werden oder aber ein genau definierter Anspruch auf die Prämie muss fixiert sein.

Wir finden:

Die Bearbeitungszeiten beim Umweltbundesamt variieren stark, sodass man sich zwangsläufig daran orientieren muss. Das verstehen sicher auch die Kunden.
Eine eventuelle Verzögerung durch langwierige Verkaufsverhandlungen sollte allerdings nicht auf den Kunden abgewälzt werden.

Fazit Stiftung-Warentest-Kriterien THG-Quoten-Anbieter:

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Stiftung Warentest ein wenig über das Ziel hinausgeschossen ist.

Die Kriterien, die zum Ausschluss einiger THG-Quoten-Anbieter geführt haben, sind nur teilweise nachvollziehbar und verhindern, dass potenzielle Interessenten, die ihr Fahrzeug für den THG-Prämien-Handel anmelden wollen, einen übergreifenden Überblick über die Möglichkeiten auf dem Markt erhalten.

Daher ist für uns der Test nicht aussagekräftig genug und unserer Meinung nach mangelhaft.

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