Wer sich ein Elektroauto zulegt, kann sich über vielerlei Vorteile freuen. Neben jeder Menge Fahrspaß und einem guten Gewissen für den Umweltschutz genießen Fahrer von E-Fahrzeugen nämlich auch zahlreiche finanzielle Vorteile. Vorsteuerabzug, Sachbezug und günstigeres bzw. vielfach kostenloses Laden entlasten die Geldbörse, und in vielen Städten und Gemeinden Österreichs dürfen (reine) E-Autos sogar gratis parken. Teilweise ist dies an Bedingungen geknüpft, dass das Elektroauto beispielsweise nur dann keinen Kurzparkschein benötigt, wenn es an einer öffentlichen Ladestation angeschlossen ist und ein Ladevorgang aktiv ist.

INSTADRIVE gibt euch in diesem Beitrag einen Überblick, wo in Österreich das kostenlose Parken im Jahr 2024 erlaubt ist.

Wien

In Wien gibt es eine flächendeckende Kurzparkzone in allen Bezirken, welche von Montag bis Freitag gebührenpflichtig ist und 2,50 € pro Stunden kostet. Elektroautos müssen grundsätzlich zwar auch die Parkgebühr entrichten, allerdings gibt es eine Ausnahme. Wien Energie hat nämlich 2.000 Ladepunkte in ganz Wien errichtet, welche sich auch im öffentlichen Raum befinden. Wird mit dem Elektroauto an einer dieser Stationen geparkt und ist ein Ladevorgang aktiv, so muss während dieser Zeit kein Parkschein ausgefüllt werden. Aufpassen sollten Elektroautofahrer aber dennoch – wird hier nämlich geparkt ohne zu laden, stehst du im absoluten Halteverbot, die Strafen hierfür können höher ausfallen als für die Nichtbeachtung der Kurzparkzone. Diese Regelung gilt nicht in der Nacht, sodass ein vollgeladenes Elektroauto nicht um 3 Uhr nachts sofort entfernt werden muss.

Niederösterreich

Krems

Bereits seit 2016 sind Elektroautos in Krems von der Parkgebühr befreit in der sogenannten blauen und grünen Parkzone. In der blauen Zone muss jedoch eine Parkuhr zum Nachweis der Parkdauer gestellt werden.

Weitere Informationen findest du hier.

Melk

Fahrer von Elektrofahrzeugen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Betriebsstandort ihres Unternehmens in der Stadtgemeinde Melk haben, können bei der Stadtgemeinde eine Förderung der zu entrichtenden Parkgebühr beantragen. Damit ist dann nur die dafür vorgesehene Verwaltungsabgabe und Bundesgebühr zu entrichten. Die Parkdauer mit entsprechender Parkkarte in der Windschutzscheibe ist auf die Höchstparkdauer in der entsprechenden Zone beschränkt. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr erkennbar sein.

Weitere Informationen findest du hier.

Neunkirchen

Kfz mit dem grünen Kennzeichen müssen in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt keine Gebühr entrichten. Die Parkdauer beträgt weiterhin maximal 180 Minuten und der Beginn ist durch eine Parkuhr, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt, kenntlich zu machen.

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Oberösterreich

Leider gibt es in Oberösterreich derzeit keine Städte oder Gemeinden mehr, in denen das Parken mit Elektroautos von Parkgebühren befreit ist. Linz und Wels haben hier vor einigen Jahren eine Vorreiterrolle eingenommen, diese jedoch nicht bis ins Jahr 2024 fortgesetzt. In Linz gibt es allerdings Parkplätze mit Ladestationen, welche mittels des Verkehrszeichens „Halten und Parken verboten“ sowie einer entsprechenden Zusatztafel gekennzeichnet sind. Hier ist ausschließlich das Parken mit E-Autos zum Zweck des Ladens erlaubt, eine Parkgebühr muss im Gegensatz zu Wien dennoch entrichtet werden.

Burgenland

Eisenstadt

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit weißen Kennzeichentafeln mit grüner Schrift sind in Eisenstadt von der Parkgebühr in der gebührenpflichten Kurzparkzone befreit. Es ist jedoch notwendig, mittels gut sichtbarer Parkscheibe die Ankunft am Parkplatz anzuzeigen.

Besitzer von E-Fahrzeugen ohne grünes Kennzeichen sind ebenfalls von der gebührenpflichtigen Kurzparkzone befreit, müssen jedoch die Befreiung im Magistrat beantragen und dann die ausgestellte Karte gemeinsam mit der Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.

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Steiermark

Hartberg

Die Kurzparkzone gilt nicht für Elektrofahrzeuge, sofern diese jeweils mit der von der Stadt Hartberg auf Antrag ausgestellten Plakette gekennzeichnet sind.

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Kärnten

Klagenfurt

In Klagenfurt gelten sogenannte Umweltzonen in der Innenstadt. Im Rathaus (Bürgerservice) der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee können Besitzer von E-Autos eine Umweltvignette holen. Damit kann man mit den E-Autos in den Kurzparkzonen in Klagenfurt innerhalb der geltenden Kurzparkregelung gratis parken (max. 3 Std.). Die Verwendung der Parkuhr ist daher in den Kurzparkzonen notwendig.

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Villach

Alle Elektrofahrzeuge, die mit einem amtlichen österreichischen Kennzeichen für E-Autos in grüner Schrift, oder einem Parkpickerl deutlich gekennzeichnet sind parken in Kurzparkzonen gratis. Das Pickerl für Kfz ohne E-Kennzeichen erhaltest du im Stadtservice Büro. Damit parken alle reinen E-Fahrzeuge in allen Kurzparkzonen der Stadt gratis. Die maximale Parkzeit beträgt drei Stunden. Die Ankunftszeit ist sichtbar zu vermerken. Zu beachten ist, dass auf den grün markierten Parkflächen nur gratis geparkt werden darf, wenn das E-Fahrzeug gerade aufgeladen wird.

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St. Veit

Schon seit 2017 können in St. Veit an der Glan Elektrofahrzeuge in der Kurzparkzone ohne Parkplakette gratis parken. Du musst lediglich die Ankunftszeit im Fahrzeug vermerken und kannst dann die gebührenpflichtigen Zonen innerhalb der maximal zulässigen Parkdauer kostenlos benutzen.

Weitere Informationen findest du hier.

Salzburg

Während es bis vor einiger Zeit in manchen Gemeinden in Salzburg noch möglich war, mit einem Elektroauto kostenlos zu parken, gibt es aktuell leider keine Städte und Gemeinden mehr, in denen Elektroautofahrer bevorzugt behandelt werden.

Tirol & Vorarlberg

Auch in Tirol und Vorarlberg wurden Ausnahmen beim Parken von Elektroautos wieder aufgehoben. Bislang war dies in Innsbruck sowie der Stadt Wörgl möglich.



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